Darmkrebsmonat März

Früherkennung spielt eine entscheidende Rolle
Mrz 2025

Darmkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland mit etwa 55.000 neuen Fällen jährlich und eine Differenzierung zwischen Frauen und Männern im Rahmen der Früherkennung unbegründet.

Mit der Schaffung einer einheitlichen Früherkennungsstrategie für Frauen und Männer ab dem 1. April 2025 folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): „Hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden hat sich gezeigt, dass es keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierte Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen in den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen beschlossen, die ab dem 1. April 2025 in Kraft treten werden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Früherkennung von Darmkrebs und sollen die bisherigen geschlechterdifferenzierten Regelungen vereinheitlichen und zugänglicher gestalten.

Bisherige Richtlinien:

  • Frauen im Alter von 50 bis 54 Jahren: Jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl (GOP 01737).
  • Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren: Wahl zwischen einem jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl (GOP 01737) und einer Darmspiegelung (Koloskopie GOP 01741) alle zehn Jahre.
  • Frauen und Männer ab 55 Jahren: Wahl zwischen einem Test auf okkultes Blut im Stuhl (GOP 01737) alle zwei Jahre und maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien GOP 01741) im Abstand von zehn Jahren.

Neue Regelungen ab 1. April 2025:

  • Frauen und Männer ab 50 Jahren: Möglichkeit zur Darmspiegelung (Koloskopie GOP 01741) alle zehn Jahre, sofern bei der ersten Untersuchung keine Auffälligkeiten gefunden wurden.
  • Alternative zur Darmspiegelung: Frauen und Männer ab 50 Jahren können alle zwei Jahre einen Stuhltest (GOP 01737) durchführen lassen.

Diese Änderungen wurden aufgrund der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgenommen, das die bisherige Geschlechterdifferenzierung als unbegründet ansah.

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, bestätigte zudem, dass über eine weitere Altersabsenkung auf 45 Jahre sowie eine Änderung der Untersuchungsfrequenz (aktuell Koloskopie alle zehn Jahre) beraten wird.

Diese neuen Regelungen sollen die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen erhöhen und somit die frühzeitige Erkennung und erfolgreiche Behandlung von Darmkrebs verbessern.

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Praxisnachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 

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